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Wahlarzt
Freie Arztwahl
Sie haben als Patient in Österreich die Möglichkeit, sich die Ärztin/den Arzt Ihres Vertrauens frei aussuchen zu können. Damit gewinnen Sie die Sicherheit, beim nächsten Behandlungstermin wieder von Ihrem Vertrauensarzt behandelt zu werden. Kriterium für diese Auswahl ist aber nicht nur dessen fachspezifisches Wissen, sondern auch Sympathie, da das Verhältnis zwischen Patient und Arzt naturgemäß stark auf Vertrauen basiert. Zusätzlich spielen Faktoren wie kurze Wartezeiten, die Freundlichkeit, mit welcher Sie in unserer Ordination empfangen und betreut werden und die Dauer des Gespräches mit dem Arzt Ihres Vertrauens eine große Rolle!
Das Wahlarztsystem
Im Wahlarztsystem verrechnen Sie als Patient mit Ihrer Krankenkasse. Sie erhalten von uns eine Rechnung mit der detaillierten Auflistung aller unserer Leistungen, die Sie bei der Sozialversicherung einreichen können. Wir halten uns streng an den mit der Ärztekammer vereinbarten Tarif, der auch bei Kassenärzten zur Anwendung kommt. Hierbei refundiert die Gebietskrankenkasse im Regelfall ca. 60% der Kosten. Die Patienten anderer Kassen betrifft diese Regelung nicht, weil entweder Verträge bestehen, oder diese Kassen den gleichen Selbstbehalt verrechnen, den sie auch bei anderen Ärzten verwenden.