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FA für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
FA für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Gerichtl. Beeideter Sachverständiger
Wahlarzt

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Freilegung verlagerter Zähne

Bei Ihnen wurde, zumeist durch Platzmangel bedingt, ein verlagerter Zahn gefunden. Um diesen in die Zahnreihe eingliedern zu können, empfehlen wir eine Freilegung.

Aus folgenden Gründen sollte ein verlagerter Zahn entfernt werden:

  • Platzmangel trotz kieferorthopädischer Maßnahmen wie Zahnregulierungen.
  • Entzündungen der Schleimhaut und des Knochens in der Umgebung des retinierten Zahnes. 
  • Gefahr von Zystenbildungen ausgehend vom verlagerten Zahn. 
  • Schädigung benachbarter Zähne durch Karies, Wurzelresorption. 
  • Im Falle einer Verschiebung der Zahnreihen.
  • Verlagerte Zähne können zu Druckstellen bei einer Prothese führen.

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